Selber Auto fahren mit 17? Kein Problem! Es ist möglich, schon mit 17 Jahren den Führerschein für die Klassen B, B 96 und BE zu erwerben. Einschränkungen sind, dass die so erworbene Fahrerlaubnis nur im Inland gilt und dass Fahranfänger/Innen von einer "erfahrenen" Person begleitet werden müssen. Ziel dieses Modellversuches ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und somit die Unfallzahlen der Fahranfänger deutlich zu reduzieren. Die Ausbildung unterscheidet sich nicht von der normalen Regelausbildung der Klassen B, B 96 und BE mit 18 Jahren.


Die Anmeldung in der Fahrschule und Beantragung der Fahrerlaubnis kann mit 16,5 Jahren erfolgen. Es ist möglich, drei Monate vor dem 17. Geburtstag die theoretische und einen Monat vorher die praktische Prüfung abzulegen. Die Prüfbescheinigung (Fahrerlaubnis) wird am 17. Geburtstag ausgehändigt. Diese gilt dann als Führerschein, dort sind auch die Begleitpersonen eingetragen. Bei Antragstellung muss mindestens eine Begleitperson genannt werden und nur unter Begleitung dieser eingetragenen Personen darf ein Fahrzeug geführt werden. Gleichzeitig mit dem "Begleiteten Fahren mit 17" ist es möglich, die Klassen B 96 und BE , auch begleitet, zu erwerben. Die Klassen AM und L sind im "Begleiteten Fahren mit 17" inbegriffen. Diese Fahrzeuge dürfen ohne Begleitung geführt werden. Mit dem 18. Geburtstag kann die unbeschränkte Fahrerlaubnis bei der zuständigen Behörde ohne weitere Prüfung abgeholt werden, alle Einschränkungen fallen weg. Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Prüfbescheinigung "begleitetes Fahren mit 17". Alle Infos zur Ausbildung...

Mindestalter: 30 Jahre
Mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Klasse B
Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol bei der Begleitung